Hiermit beauftrage ich goldgas GmbH als Versorger gemäß § 6 Z 57 GWG mit der Lieferung von Erdgas auf Basis der vorstehenden Angaben.
Ich bevollmächtige und beauftrage die goldgas GmbH, meinen bisherigen Gasliefervertrag bei meinem derzeitigen Gasversorger zu kündigen und die für meine Versorgung mit Gas erforderlichen Verträge mit dem jeweils zuständigen Netzbetreiber zu schlißen. Ich ermächtige die goldgas GmbH hiermit ausdrücklich, zur Bonitätsprüfung Auskünfte über mich insbesondere vom Kreditschutzverband (KSV) oder anderen Auskunfteien einzuholen.
Weiters ermächtige ich die goldgas GmbH, Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten meinerseits, z.B. Zahlungsverzug, etc. an den KSV und vorstehend genannte Auskunfteien zu übermitteln
Ich habe die „allgemeinen Gaslieferbedingungen der goldgas GmbH“ erhalten, vollumfänglich gelesen und stimme diesen auch vollinhaltlich zu. Ich erkläre ausdrücklich, dass diese Bestandteil dieses Auftrages auf Gasbelieferung sind.
Der Kunde kann vom Vertragsabschluss innerhalb einer Frist von sieben Werktagen ohne Angabe von Gründen schriftlich (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zurücktreten. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Informationen in Schriftform, nicht jedoch vor Lieferbeginn, bevor dem Kunden die Annahmebestätigung, der schriftliche Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist, und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §§ 5c ff KSchG. Wird dieser Informationspflicht in Schriftform erst nach dem Vertragsschluss nachgekommen, beträgt die Widerrufsfrist sieben Werktage ab Nachkommen dieser Informationspflicht. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Rücktritts Der schriftliche Rücktritt ist zu richten an: goldgas GmbH, Mariahilfer Straße 62, Büro 26, 1070 - Wien tel: 01 522 09 09, Fax: 01 522 09 09 44, E-Mail: kundenkontakt@goldgas.at. Rücktrittsfolgen: Im Falle eines wirksamen Rücktritts sind die beiderseits empfangenen Leistungen und gegebenenfalls gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) zurückzugewähren. Kann der Kunde die empfangenen Leistungen auf Grund ihrer Natur oder Beschaffenheit nicht herausgeben oder zurückgewähren, muss er der goldgas insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führe, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Rücktritt gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zurErstattung müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Rücktrittserklärung und für goldgas mit deren Empfang.