Sie werden ein Monat im Vorfeld schriftlich über Preisänderungen informiert. Als Stromkunde haben Sie, in den vier Wochen bis zur Wirksamkeit der Preisanpassung, das Recht auf Widerruf. Sollten Sie dieses Recht in Anspruch nehmen wollen, muss dies schriftlich erfolgen. Infolgedessen werden Sie noch weitere drei Monate zu Ihren alten Konditionen beliefert, bevor die Versorgung unsererseits eingestellt wird. Für eine unterbrechungsfreie Versorgung sollten Sie sich in diesem Fall schnellstmöglich um einen neuen Lieferanten bemühen.
Wenn Sie auf der Suche nach neuen Lieferanten sind, ist es wichtig die Energie-Arbeitspreise anstelle von Teilzahlungsbeträgen zu vergleichen, da es für diese je nach Versorger verschiedene Berechnungsmethoden gibt und sie somit nicht mehr vergleichbar sind. Hierfür empfehlen wir eine unabhängige Vergleichsplattform.
Ihre Jahres- oder Schlussrechnung erhalten Sie postalisch, sobald wir den Verbrauch vom Netzbetreiber mitgeteilt bekommen haben. Das Ablesemonat ist von Ihrem lokalen Netzbetreiber vordefiniert und kann nur von diesem geändert werden.
Mit der Zusendung des Begrüßungsschreibens erhalten Sie von uns erstmalig einen Teilzahlungsplan. Die monatlichen Teilzahlungsbeträge sind jeweils am 15. des Monats fällig. Für das Folgejahr erhalten Sie den Teilzahlungsplan mit Ihrer Jahresabrechnung.
Ihr Netzbetreiber ist gesetzlich nur alle drei Jahre dazu verpflichtet den Zählerstand abzulesen. Die restlichen Jahre, kann dieser auch rechnerisch ermittelt werden, wobei hierfür der Vorjahresverbrauch als Berechnungsbasis dient. Daher bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
Wenn sie bereits im Vorhinein sicher sind, dass Sie Ihren Verbrauch reduzieren werden:
Im Abrechnungszeitraum:
Wir als Energieversorger sind verpflichtet Verbrauchsdaten vom Netzbetreiber zu übernehmen. Vom Kunden gemeldete Zählerstände dürfen von Energieanbietern nicht verarbeitet werden, daher bitten wir Sie diese Daten direkt an Ihren Netzbetreiber zu übermitteln bzw. Korrekturen von Zählerständen oder Verbrauchswerten immer bei Ihrem Netzbetreiber anzufordern.
Nein! Bei einem Wechsel zu goldgas sind keine Umbauarbeiten notwendig.
Die Kündigung des Vertrages bei Ihrem bisherigen Anbieter übernimmt goldgas für Sie. Sollten Sie jedoch bereits vor der Antragsstellung selbst bei Ihrem Versorger gekündigt haben, informieren Sie uns bitte darüber, da es sonst zu Verzögerungen beim Lieferbeginn kommen kann.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der kostenlosen Service Hotline 0800 203 204 von Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr gerne zur Verfügung.
Aufgrund der aktuellen Marktsituation erreichen uns vermehrt Kundenanfragen, wir ersuchen Sie um etwas Geduld. Wir sind bemüht alle Anliegen so rasch wie möglich zu beantworten.
Bei Fragen zu den goldgas Tarifen, zum Energieanbieter-Wechsel, oder Ihrem Vertrag stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der kostenlosen Service Hotline gerne zur Verfügung.
Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Kostenlose Service Hotline: 0800 203 204
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