Ihre FAQs

Informationen zu Ihrem Arbeits- sowie Grundpreis finden Sie auf der Seite 3 Ihrer Jahres- und Schlussrechnung – "Detailblatt zur Verbrauchsabrechnung" – in der ersten Tabelle. Sollten Sie noch keine Jahresabrechnung von goldgas erhalten haben, finden Sie die Konditionen alternativ auch in Ihrer Vertragsbestätigung. Kommt es zu Änderungen, beispielweise durch einen Tarifwechsel, werden Sie schriftlich über die neuen Konditionen informiert.
Der Energiepreis unterteilt sich in den Arbeits- und Grundpreis. Der Arbeitspreis wird pro verbrauchter kWh und der Grundpreis pauschal pro Jahr berechnet. Üblicherweise fallen für diese Beträge auch noch Steuern und Abgaben (Mehrwertsteuer, Elektrizitätsabgabe, Gebrauchsabgabe o. ä.) an. Genauere Erläuterungen zu den einzelnen Positionen finden Sie auf der Rückseite Ihrer Rechnung.
Die vom Netzbetreiber übermittelten Verbrauchsdaten dienen als Verbrauchsprognose für das nächste Abrechnungsjahr. Der prognostizierte Jahresverbrauch wird mit den vereinbarten Tarifkonditionen multipliziert und ergibt einen prognostizierten Rechnungsbetrag. Dieser wird dann nur mehr auf die Monate bis zur nächsten Abrechnung aufgeteilt.

Bei Stromkunden ist die Verbrauchsverteilung über ein Jahr verteilt, relativ gleichmäßig, somit fallen auch bei kurzen Abrechnungszeiträumen die Teilbeträge ähnlich hoch aus.
Teilzahlungen sind als Vorauszahlungen auf den Rechnungsbetrag eines prognostizierten Jahresverbrauchs zu verstehen. Diese Prognose ergibt sich aus der Multiplikation, des vom Netzbetreiber übermittelten Vorjahresverbrauchs (pro Verbrauchstelle) mit den vereinbarten Tarifkonditionen.
Sobald die Verbrauchsdaten vom Netzbetreiber geliefert wurden, werden diese anhand von Monatsgewichtungsfaktoren, welche das typische Verbrauchsverhalten widerspiegeln, rechnerisch abgegrenzt. Dieser Schritt ist für die Berechnung notwendig, da für Haushaltskunden der Bedarf an Erdgas im Winter deutlich höher ist als im Sommer. Wird die Neuberechnung der Teilzahlungen beispielsweise für die Wintermonate durchgeführt, fällt diese in eine Periode des höheren Verbrauchs, weshalb die Teilzahlungsvorschreibung dementsprechend höher ausfällt. Andererseits weist eine Vorschreibung, welche nur die Sommermonate beinhaltet einen deutlich niedrigeren Teilzahlungsbetrag auf. Nach erfolgter Aufteilung wird ein neuer prognostizierter Rechnungsbetrag ermittelt, von dem als Erstes die bereits geleisteten Teilzahlungen abgezogen werden. Die neuen Teilzahlungsbeträge ergeben sich, indem der ausstehende Restbetrag auf die, bis zur nächsten Jahresabrechnung verbleibenden Monate verteilt wird.
Untenstehend ein Beispiel für Teilbetragsberechnung eines Gaskunden:
Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh soll im Oktober eine Preisanpassung erhalten. Um eine korrekte Prognose des neuen Jahresabrechnungsbetrags erstellen zu können, wird im ersten Schritt dieser Verbrauch mittels Gewichtungsfaktoren aufgeteilt. Anschließend wird die bereits verbrauchte Menge mit dem alten Preis und die noch zu verbrauchende Menge mit dem neuen Preis multipliziert. Daraus ergibt sich die neue Gesamtforderung, welche für dieses Beispiel € 1.500 beträgt. Von dieser werden nun die zehn bereits bezahlten Teilzahlungsbeträge zu je € 100 abgezogen. Da die nächste Jahresabrechnung des Haushalts bereits in zwei Monaten erfolgt, wird die Restforderung von € 500 durch zwei geteilt und kommt bis dahin einer neuen Teilzahlungsvorschreibung von € 250 gleich.
Sobald diese Jahresabrechnung vorliegt, wird durch die Neuberechnung automatisch der Abrechnungsbetrag auf die nächsten zwölf Monate einer Abrechnungsperiode aufgeteilt und senkt dadurch die einzelnen Teilzahlungen.
Dank unserer langfristigen Beschaffungsstrategie ist es uns möglich Preisschwankungen an der Energiebörse im Sinne unserer Kunden gut abzufedern. Da wir unsere Energiemengen größtenteils an der Börse einkaufen, sind Preisanpassungen (das kann Erhöhungen oder Senkungen bedeuten), bei starken Schwankungen allerdings notwendig.

Sie werden ein Monat im Vorfeld schriftlich über Preisänderungen informiert. Als Stromkunde haben Sie, in den vier Wochen bis zur Wirksamkeit der Preisanpassung, das Recht auf Widerruf. Sollten Sie dieses Recht in Anspruch nehmen wollen, muss dies schriftlich erfolgen. Infolgedessen werden Sie noch weitere drei Monate zu Ihren alten Konditionen beliefert, bevor die Versorgung unsererseits eingestellt wird. Für eine unterbrechungsfreie Versorgung sollten Sie sich in diesem Fall schnellstmöglich um einen neuen Lieferanten bemühen.

Wenn Sie auf der Suche nach neuen Lieferanten sind, ist es wichtig die Energie-Arbeitspreise anstelle von Teilzahlungsbeträgen zu vergleichen, da es für diese je nach Versorger verschiedene Berechnungsmethoden gibt und sie somit nicht mehr vergleichbar sind. Hierfür empfehlen wir eine unabhängige Vergleichsplattform.

Sie werden vor Wirksamkeit der Preisänderung schriftlich darüber informiert. Als Erdgaskunde können Sie die Preisanpassung zwar nicht widerrufen, haben allerdings jederzeit, unabhängig Ihrer Vertragsbindung das Recht auf Kündigung. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen vor der Kündigung einen neuen Lieferanten zu beauftragen, damit es zu keiner Unterbrechung Ihrer Energieversorgung kommt. Wenn Sie auf der Suche nach neuen Lieferanten sind, ist es wichtig die Energie-Arbeitspreise anstelle von Teilzahlungsbeträgen zu vergleichen, da es für diese je nach Versorger verschiedene Berechnungsmethoden gibt und sie somit nicht mehr vergleichbar sind. Hierfür empfehlen wir eine unabhängige Vergleichsplattform.

Ihre Jahres- oder Schlussrechnung erhalten Sie postalisch, sobald wir den Verbrauch vom Netzbetreiber mitgeteilt bekommen haben. Das Ablesemonat ist von Ihrem lokalen Netzbetreiber vordefiniert und kann nur von diesem geändert werden.

Mit der Zusendung des Begrüßungsschreibens erhalten Sie von uns erstmalig einen Teilzahlungsplan. Die monatlichen Teilzahlungsbeträge sind jeweils am 15. des Monats fällig. Für das Folgejahr erhalten Sie den Teilzahlungsplan mit Ihrer Jahresabrechnung.

Ihr Netzbetreiber ist gesetzlich nur alle drei Jahre dazu verpflichtet den Zählerstand abzulesen. Die restlichen Jahre, kann dieser auch rechnerisch ermittelt werden, wobei hierfür der Vorjahresverbrauch als Berechnungsbasis dient. Daher bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

Wenn sie bereits im Vorhinein sicher sind, dass Sie Ihren Verbrauch reduzieren werden:

  • Lassen Sie die Teilbeträge beim Netzbetreiber anpassen zu
  • Teilen Sie Ihrem Netzbetreiber mit, dass sich das Verbrauchsverhalten ändert und Sie neu eingestuft werden müssen
  • Um Nachzahlungen zu vermeiden, passen Sie Ihre Teilbeträge realistisch Ihrem Verbrauch an

Im Abrechnungszeitraum:

  • Lesen Sie den Strom- und Gaszähler am Abrechnungsstichtag selbstständig ab
  • Geben Sie den Zählerstand Ihrem Netzbetreiber bekannt
  • Bewahren Sie die Zählerstände auf und vergleichen diese im Zweifelsfall mit der Abrechnung

Wir als Energieversorger sind verpflichtet Verbrauchsdaten vom Netzbetreiber zu übernehmen. Vom Kunden gemeldete Zählerstände dürfen von Energieanbietern nicht verarbeitet werden, daher bitten wir Sie diese Daten direkt an Ihren Netzbetreiber zu übermitteln bzw. Korrekturen von Zählerständen oder Verbrauchswerten immer bei Ihrem Netzbetreiber anzufordern.

Nein! Während des Wechselprozesses werden Sie weiter von Ihrem bisherigen Versorger beliefert. Es kann daher zu keiner Zeit zu Unterbrechungen bei Ihrer Energieversorgung kommen. Das ist garantiert und gesetzlich geregelt.
Die Zählpunktbezeichnung ist eine 33-stellige Identifikationsnummer ihrer Verbrauchsstelle. Diese finden Sie auf Ihrer Jahres- sowie Schlussrechnung auf der Seite 3 Ihrer Jahres- und Schlussrechnung unter „Detailblatt zur Verbrauchsabrechnung“ oder am Netznutzungsvertrag.
Ihr Wechsel ist vom Auftrag bis zur Belieferung in nur drei Wochen möglich. Wenn Sie bei Ihrem Vorversorger länger gebunden sind, kann der Wechsel erst nach Ablauf des alten Vertrages bzw. unter Einhaltung etwaiger Kündigungsfristen erfolgen.
Füllen Sie einfach das Online-Formular auf unserer Webseite aus oder bringen Sie das Wechselformular persönlich in der Mariahilfer Straße 62/26, 1070 Wien vorbei. Natürlich freuen wir uns auch über eine postalische Zusendung. In den folgenden Tagen erhalten Sie Ihre Anmeldebestätigung. Die endgültige Lieferbestätigung erhalten Sie, sobald Ihr lokaler Netzbetreiber den Lieferantenwechsel bestätigt hat.

Nein! Bei einem Wechsel zu goldgas sind keine Umbauarbeiten notwendig.

Die Kündigung des Vertrages bei Ihrem bisherigen Anbieter übernimmt goldgas für Sie. Sollten Sie jedoch bereits vor der Antragsstellung selbst bei Ihrem Versorger gekündigt haben, informieren Sie uns bitte darüber, da es sonst zu Verzögerungen beim Lieferbeginn kommen kann.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der kostenlosen Service Hotline 0800 203 204 von Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr gerne zur Verfügung.
Aufgrund der aktuellen Marktsituation erreichen uns vermehrt Kundenanfragen, wir ersuchen Sie um etwas Geduld. Wir sind bemüht alle Anliegen so rasch wie möglich zu beantworten.

WIR BERATEN SIE GERNE.

Bei Fragen zu den goldgas Tarifen, zum Energieanbieter-Wechsel, oder Ihrem Vertrag stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der kostenlosen Service Hotline gerne zur Verfügung.

Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Kostenlose Service Hotline: 0800 203 204

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten